Statusfeststellung nach § 7a SGB IV: So vermeiden Geschäftsführer und Auftraggeber teure Nachzahlungen
Rechtssicherheit statt Beitragsrisiko bei Selbstständigkeit und Mandat Ob Freelancer, Interim-Manager, externe Pflegefachkraft oder Gesellschafter-Geschäftsführer: Die Bezeichnung im Vertrag entscheidet nicht über den sozialversicherungsrechtlichen Status. Maßgeblich …
